Biker-Drama

Kult-Wirt und Freundin tot: Geldstrafe für Autofahrer

Ein Mann und eine Frau posieren lächelnd auf einem Musikfestival im Freien.
© Facebook
Ein Deutscher, der bei Radstadt mit seinem BMW in ein Motorrad crashte und den Tod eines bekannten Hüttenwirts und einer Amtsleiterin zu verantworten hat, wurde strafrechtlich nur zu einer Geldstrafe von 13.500 Euro verurteilt.
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Stmk. Es geht um den verheerenden Unfall am 21. Juni auf der Ennstal-Straße bei Radstadt, bei dem ein 68-jähriger Autofahrer aus Unachtsamkeit auf die Gegenfahrbahn abbog und frontal gegen ein Motorrad krachte. Dabei kamen Thomas Knaus (48), Betreiber des bekannten Après-Ski-Lokals "Almrausch" auf der Planai, und seine Lebensgefährtin Katrin S., Amtsleiterin in Maria Neustift, ums Leben. Ein Schlag für die ganze Region: "Mit großer Trauer nehmen wir Abschied von zwei besonderen Menschen. Ihre Herzlichkeit, Visionen, das Engagement und die gemeinsamen Erinnerungen werden unvergessen bleiben", heißt es in einem Posting zum Abschied.

BMW kam über Sperrlinie und rammte Motorrad. Biker hatte keien Chance auszuweichen.
BMW kam über Sperrlinie und rammte Motorrad. Biker hatte keien Chance auszuweichen. © FF Radstadt

Unfallursache: fehlende Aufmerksamkeit

Beim Prozess gegen den Todeslenker übernahm der Angeklagte die Verantwortung. Er bedaure das Geschehen sehr und entschuldige sich bei den Angehörigen. "Ich grüble seit Monaten drüber nach, wie ich auf die Gegenfahrbahn geraten bin." Er habe dazu bis heute keine Erklärung. Er habe sich nach einer langen Geraden in einer Kurve plötzlich auf der anderen Straßenseite befunden und konnte dem entgegenkommenden Motorrad nicht mehr ausweichen. Ein Alkotest verlief negativ.

Laut einem Gerichtssachverständigen war der Deutsche bei der Kollision mit 86 bis 92 km/h unterwegs. An der Unfallstelle gilt Tempo 80. Die Geschwindigkeit sei aber nicht ursächlich für den Unfall gewesen. "Die war eindeutig die fehlende Aufmerksamkeit des Angeklagten", so der Gutachter. Der BMW-Fahrer dürfte das Straßenstück vor ihm über 2,5 bis 3 Sekunden nicht beobachtet haben. Durch ein vor ihm fahrendes Fahrzeug habe es für das entgegenkommende Zweirad auch deutliche Sichteinschränkungen gegeben. Fazit: "Der Motorradlenker hätte den Unfall nicht vermeiden können."

Der Beschuldigte wurde am Donnerstag am Landesgericht Salzburg wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 13.500 Euro verurteilt. 6.750 Euro davon wurden bedingt nachgesehen. Zudem sprach der Richter den Angehörigen Schadenersatz für entgangenen Unterhalt zu und verwies andere Privatbeteiligte auf den Zivilrechtsweg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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