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Schuldig! Gunkl muss 3 Jahre ins Gefängnis
Der Kabarettist Günther Paal alias "Gunkl" ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 207 StGB) und Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial (§ 207a StGB) zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die zwei Frauen, die ihn unter Druck und zur Zahlung von insgesamt 159.000 Euro gebracht hatten, wurden wegen schwerer Erpressung schuldig erkannt.
Die 42-jährige Mutter des Kindes, an dem sich Paal einmalig im Jänner 2025 vergangen hatte, wurde zu zwei Jahren und neun Monaten unbedingt verurteilt. Die 63 Jahre alte Großmutter des mittlerweile fünfjährigen Mädchens erhielt zwei Jahre und drei Monate unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Während Paal und die Frauen die über sie verhängten Strafen akzeptierten, gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab.
Drei Jahre unbedingt: Gunkl in allen Punkten schuldig
© oe24
Sexueller Übergriff vor Gericht nicht öffentlich erörtert
Er habe dieses Material "aus dem Internet", sagte Paal in seiner Beschuldigteneinvernahme zum bei ihm sichergestellten Bildmaterial von missbrauchten Kindern: "Es gibt Foren, wo man erfährt, dass man so etwas bekommt." Er habe Teile des Materials gemeinsam mit den zwei Frauen angeschaut, die er 2014 kennengelernt hätte. Der Übergriff auf das Kleinkind - die Tochter bzw. Enkelin der Mitangeklagten - wurde vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert und eignet sich daher aus medienrechtlichen Gründen nicht für eine Berichterstattung.
Bei den Frauen handelt es sich um zwei Slowakinnen, die in einer Zeitungsanzeige "unmissverständlich sexuelle Dienstleistungen angeboten" hätten, schilderte Paal. Er habe sich auf das Inserat gemeldet und auf eine sexuelle Beziehung mit den beiden eingelassen: "Es war immer Sex gegen Geld. Das war die Vereinbarung." Während der sexuellen Handlungen dürften regelmäßig Videos bzw. Bilder mit Missbrauchsdarstellungen an unmündigen und mündigen Minderjährigen auf einem von Paal zu den Treffen mitgebrachten Laptop abgespielt worden sein.
"Ich hatte nie die Absicht, selber so etwas zu tun. Mir war das Betrachten der Bilder - muss ich gestehen - genug", sagte der Kabarettist. Er selbst habe auch nie entsprechende Bilder angefertigt. Auf die Frage des Richters, ob er pädophil sei, meinte Paal, er habe das bis vor kurzem nicht so gesehen. Das habe sich inzwischen geändert: "Allem Anschein nach bin ich es und bin auch nicht gewillt, es abzustreiten. Letzten Endes wird das ein Mediziner entscheiden." Derzeit gebe es "überhaupt kein sexuelles Interesse mehr."
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Die Angeklagten beraten mit ihren Anwälten
Alle drei Angeklagten haben sich mit ihren Anwälten kurz beraten können. Günther Paal und beide angeklagten Frauen nahmen das Urteil gleich an. Die Staatsanwältin hingegen gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil
Die Erstangeklagte, Großmutter des Opfers, ist schuldig in allen Punkte. Sie und die zweite Angeklagte haben sich des Verbrechen der schweren Erpressung schuldig gemacht.
Alle drei Angeklagten wurden schuldig gesprochen. Die erste Angeklagte, Oma des Kindes, wird zu 2 Jahren und drei Monaten, die zweite Angeklagte zu 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Günther Paal kassiert vom Gericht drei Jahre. Alle Strafen sind unbedingt.
Begründung: Die Erstangeklagte hätte eine Alkoholstörung, das sei ein Milderungsgrund. Auch das Geständnis der Mutter des Opfer sein strafmildernd. Sie wäre aber hauptsächlich für die Erpressungen zuständig gewesen.
Der angeklagte Kabarettist hätte sich nur wegen der Erpressung und nicht wegen schlechten Gewissens selbst angezeigt.
Das Gericht zieht sich zurück: Urteil wird erwartet
Um bereits 13.50 Uhr soll das Urteil verkündet werden.
"Mein Mandant ist geständig"
Sein Mandant wäre geständig, so Florian Höllwarth. Er gab auch zu, dass Dateien gelöscht wurden. Es ist ein wesentlicher Milderungsgrund, dass er so lange schon nicht mehr den Laptop in Verwendung war.
Sein Mandant habe sich entschieden, die Selbstanzeige zu machen - obwohl es die Fotos nicht gegeben hatte. Er beantrage daher eine Bewährungsstrafe.
Verteidiger: Erpressungen von Mutter
Wagner: "Die Erstangeklagte hatte betrunken ihre Meinungen kundgetan", so der Anwalt vor Gericht. Die Erpressungen aber wären von der Mutter des Kindes ausgegangen.
Der Angeklagte wäre nicht sicher in seinen Aussagen gewesen, so der Verteidiger weiter. Er hätte sich ja blockieren können.
Schlusswort der Staatsanwältin
"Fest steht, dass die Erstangeklagte (die Oma) nicht geständig ist, aber beteiligt war", so die Staatsanwältin. Das ergebe sich auch aus den Telefonprotokollen und den Aussagen des Angeklagten.
Die Zweitangeklagte wäre hingegen von Beginn an dazu gestanden, obwohl sie anfänglich von einem Ausborgen des Geldes sprach.
Der Drittangeklagte ist geständig. Es hat sich herausgestellt durch den Sachverständigen, dass die Dateien auch weitergegeben wurden.
Ihm sei anzurechnen, dass er sich selbst angezeigt habe.
Datenforensik spricht, auch Weitergabe möglich
Der Sachverständige bestätigt, dass es sich bei den Dateien um kinderpornografische Darstellungen handelt. Die Bilder sollen laut dem Richter dutzende Opfer zeigen, die Tochter und Enkeltochter der angeklagten Frauen sei aber nicht zu sehen. Es wurden auf drei Geräten Dateien gefunden.
Weil neben dem Besitz auch die Weitergabe von Daten als wahrscheinlich gilt, wurde die Anklage ausgeweitet.
Nun wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen
Die Öffentlichkeit wird nun vom Prozess für kurze Zeit ausgeschlossen. Es wird über Details gesprochen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
"Bin pädophil"
Er sei jetzt in einer Einrichtung, wo er nicht mehr versuchen werde, sich das Leben zu nehmen. Er hätte sogar sogar schon einen Abschiedsbrief geschrieben gehabt.
Allen Anschein nach "bin ich pädophil", so Paal vor Gericht. Die Öffentlichkeit wurde vom Prozess für kurze Zeit ausgeschlossen.
Dateien auch ausgetauscht
Günther Paal gesteht auch, sechs Jahre lang Kindesmissbrauchsdateien ausgetauscht zu haben.
Auf die Frage, ob er sich auch ohne die Erpressung angezeigt hätte, sagt der Angeklagte: "Ja." Warum er sich dann nicht früher gemeldet hätte? "Das ist nicht leicht", so Paal.
"Habe gewusst, es wird nicht aufhören"
"Ich habe gewusst, dass das nicht aufhören wird", schildert der Kabarettist. "Und, weil ich mit dem, was ich getan habe, nicht versteckt bleiben wollte."
5000 Euro hatte Paal auch schon für das Opfer hinterlegt. Die Opfervertreterin würde diesen Betrag anerkennen.
Binnen Minuten gab es eine Forderung
Paal habe sehr schnell nach dem Vorfall den Frauen Geld geben müssen. Die Großmutter hätte Geld gefordert, weil sie es angeblich gebraucht hätte.
Die Drohung wären von beiden Frauen gekommen. Es wurde behauptet, dass es ein Foto von ihm mit dem Mädchen in der Badewanne und auf der Couch gibt.
Zwischen acht und zehn Geldübergaben hätte es aber nur an die Mutter des Kindes gegeben. Sie hätte auch mit ihrem Bruder gedroht, der ihm Schläger schicken würde. "Die Drohungen habe ich für sehr realistisch gehalten", so Paal.
"Badewanne war nur ein Mal"
"Es war immer schon Sex gegen Geld, das war die Vereinbarung", so Paal zu der Dreier-Konstellation. "Ich habe das Mädchen einige Male gesehen, war aber immer angezogen", sagt der Angeklagte weiter.
"Das mit der Badewanne war nur ein Mal", so Paal. Er hätte es sogar befremdlich gefunden. Das Mädchen wäre da auf seinen Knien gesessen.
Günther Paal sagt vor Gericht aus
"Schuldig". Paal bekennt sich zu allen Anklagepunkten. "In der ersten Periode gab es 10 bis 15 Treffen mit den Frauen. In der zweiten Periode auch ungefähr so viele Treffen", so Paal. Ab 2024 gab es nach einer längeren Pause wieder Kontakt. Die ältere Angeklagte hätte ihn dann wieder kontaktiert.
Erster Zeitraum: "Sie hat im Zuge eines Aktes von sich behauptet, dass sie eine pädophile Inzest-Mama sei. Sie würde so etwas gerne sehen, deshalb habe ich den Laptop mitgenommen", sagt Paal.
Das Material hätte er aus dem Internet, aus bestimmten Foren. Gezahlt hätte er für das Material aber nicht. "Ich hatte nie die Absicht das selbst zu tun. Mir war das Betrachten genug."
Grundsätzlich sei sein Interesse auf Frauen gerichtet, er hätte mittlerweile aber gar kein sexuellen Interesse mehr. "Es hat sich viel getan in meinem Leben getan seither", so Paal. Es sei Jahre her, als er sich die letzte Missbrauchsdarstellung angesehen hätte. Die Laptops seien schon lange nicht mehr in Betrieb gewesen.
"Eine Festplatte habe ich vernichtet", so Paal.
"Es war immer schon Sex gegen Geld, das war die Vereinbarung", so Paal zu der Dreier-Konstellation. "Ich habe das Mädchen einige Male gesehen, war aber immer angezogen", sagt der Angeklagte weiter.
"Das mit der Badewanne war nur ein Mal", so Paal. Er hätte es sogar befremdlich gefunden. Das Mädchen wäre da auf seinen Knien gesessen.
Kurze Pause - Paal wartet auf seine Einvernahme
Während einer kurzen Pause, in der sich laut dem Richter "alle kurz erholen" sollen, wartet Paal fast einsam auf seine baldige Einvernahme.
"Ich habe ihn gebadet und gewaschen"
Obwohl die 63-Jährige Paal laut ihrer ersten Aussage vor Gericht nicht oft gesehen hätte, gibt sie an, dass er ihr bester Freund gewesen wäre. "Wenn er von der Straße kam, habe ich ihn sogar gebadet, ihn gewaschen."
Sie hätte Paal damals um Geld gebeten, gesteht die Angeklagte unter Tränen. Irgendwann hätte er ihr dann 7000 Euro gebracht. Das Geld wäre für die Kaution des Hauses gewesen.
Während die Angeklagte erzählt, dass sie immer getrunken und Paal geraucht hätte, sie gute Freunde gewesen wären, würdigt der Kabarettist sie keines Blickes.
Zum Tatabend: "Wir waren nicht nackt. Er hat das nicht, wie ein Pädophiler gemeint. Das Geld (es geht um die 300 Euro), wären als Geburtstagsgeschenk gedacht.
"Meine Tochter massierte ihn, ich hatte Sex mit ihm"
In einer mühevollen und Einvernahme befragt der vorsitzende Richter die Oma des KIndes, die immer verwirrende Aussagen macht - immer wieder wird er von der Angeklagten unterbrochen.
"Ich habe ihn nicht erpresst. Ich entschuldige mich für meine Tochter, sie hat manches nicht richtig erzählt", so die 62-Jährige. Sie beschreibt einen Tag: "Meine Tochter hat ihn massiert und ich hatte mit ihm Sex." Im Gegensatz zu ihrer Tochter, behauptet diese Angeklagte, dass sie sich nur zwei bis drei Mal nur getroffen hatten. Erst 2022 gab es wieder Treffen.
Wie oft hat der Angeklagte ihre Enkelin gesehen? "Zwei Mal", sagt sie. Sie selbst hätte ein großes Alkoholproblem.
"Können Sie sich an die Badewanne erinnern, dass er mit der Enkelin in der Badewanne war?" "Ja, das war im Jahr 2023."
Die Großmutter sagt, sie wusste nichts von dem Geld oder der Erpressung. "Haben Sie ihre Tochter nicht gefragt, mit was sie die Miete zahlt?" "Sie sagte sie hätte gearbeitet", so die Großmutter des Opfers. Sie hätte ihn geliebt, "er war mein bester Freund". Ein Mal hätte sie ihn bedroht, als ihre Tochter festgenommen wurde.
Er sagte "er wollte das nicht"
Die Mutter des Opfers sagt weiter aus. Warum sie sich nicht bei der Polizei gemeldet hätte?, will der Richter wissen. "Nach dem Vorfall sagte er, dass er das nicht gewollt hätte", so die Angeklagte.
Die Angeklagte hatte in den letzten Jahren mehrere Wohnsitze. Genaue Angaben, wann sie wo gewohnt hatte, sind schwierig für sie.
Im November 2024 wurden der Angeklagten die beiden Kinder, es gibt auch einen Bruder des Opfers, abgenommen. Es hätte viele Besuche vom Jugendamt gegeben. "Sie sagten zu viele Hunde, das Haus ist kalt oder so", schildert die Mutter des Kindes weiter.
Mutter des Opfers wird befragt
"Wir haben uns durch ein Inserat kennengelernt", so die Mutter. Zusammen mit der Oma des Kindes hätte sie das Inserat geschalten, es wäre um Massage gegangen, aber nicht um Sex, so die Angeklagte.
Das erste Treffen hätte in Hietzing stattgefunden. "Zuerst gab es ein Essen, irgendwann kam es zum Sex, auch zwischen Paal und der angeklagten Oma des Mädchens.
"Es kam zu unzähligen Treffen. Wir hatten ein Dreier-Verhältnis. Manchmal hat er auch bei uns übernachtet",
Richter will wissen, ob der Angeklagte der Vater sei. "Nein, sicher nicht. Er war auch kein Stiefvater", so die Mutter. Ihre Mutter hätte den Kabarettisten sogar geliebt.
Ein Strafverteidiger kommt zu Wort
Hubert Wagner, auch Strafverteidiger der beiden Frauen, erklärt, dass sich die Oma des Kindes nichts mit den Erpressungen zu tun gehabt haben will. Es hätte auch eine zwischenmenschliche Komponente gebeben, es ging nicht nur um Sex in der Beziehung zum Kabarettisten.
Immer wieder fließen die Tränen bei den Angeklagten Frauen. Günther Paal hört ruhig dem Strafverteidiger der Frauen zu.
Staatsanwältin spricht
Den angeklagten Mutter-Tochter Duo wird schwere Erpressung vorgeworfen. Dem Kabarettisten Günther Paal das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen vorgeworfen und des Besitzes des bildlich sexbezogenen Kindermissbrauchsmaterial.
Die drei Angeklagten hatten sich vor 10 Jahren durch ein Inserat kennengelernt. Es kam immer wieder zu Sex-Treffen, für die Günther Paal gezahlt hatte. Wenn es zu sexuellen Handlungen gekommen ist, hatte der Angeklagte auch Videos mit Kindesmissbrauchsdarstellungen mitgehabt, die der Stimulation dienten.
Der Vorfall mit der 3-Jährigen, damals sollen alle nackt und betrunken gewesen sein: Günther Paal hätte dabei das Kind mehrere Sekunden lang am Geschlechtsteil geküsst.
Die Opfervertreterin vertritt die Interessen des betroffenen Mädchens. Ihr Appell an die Medien: Den Schutz des Opfers zu wahren.
Gunkl betritt den Gerichtssaal
In blauem Sakko und gelben Hemd und etwas abgemagert betrat Gunkl den Saal. Auch die beiden angeklagten Frauen wurden in Handschellen in den Gerichtssaal geführt.
Während sich die Jüngere die Tränen aus den Augen wischt, wirkt ihre Mutter etwas gelassener. Eine Dolmetscherin ist da, um bei Sprachschwierigkeiten zu helfen.
Gespanntes Warten auf den Prozess
Der Große Schwurgerichtssaal füllt sich langsam, es sind aber noch genügend Plätze frei. Fotografen und Kameraleute sowie auch etliche Privatpersonen warten gespannt auf Günther Paal alias Gunkl.
Gericht füllt sich, Strafverteidiger ist da
Das Interesse ist groß. Auch ausländische Medien wie die Bild-Zeitung sind in Wien vor Ort. Werner Wendt, der Verteidiger der beiden Frauen, gibt vor dem Prozess ein Statement ab.
Warten auf Prozessbeginn
Pünktlich um 10 Uhr soll es am Wiener Landesgericht losgehen.
Großes Medieninteresse
Zahlreiche Medienvertreter sind bereits vor Ort.
Gunkl wirkt ruhig
Paal wirkte beim Eintreffen bei Gericht ruhig. Er hatte die Hände hinter dem Rücken und blickte nur nach vorne.
Gunkl bereits da
Günther Paal ist bereits Stunden vor Prozesstermin zusammen mit seinem Anwalt am Gericht eingetroffen.
Prozess dauert nur wenige Stunden
Der Prozess im Großen Schwurgerichtssaal ist auf dreieinhalb Stunden anberaumt. Aus Opferschutzgründen dürfte während der Erörterung der inkriminierten Tathandlung - Paal soll im Jänner 2025 in der Wohnung der 42-jährigen Mutter gegenüber dem Ende März 2021 geborenen Mädchen übergriffig geworden sein - die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Zwei Frauen mitangeklagt
Paal pflegte eine mehr als zehnjährige, offenbar teilweise entgeltliche sexuelle Beziehung zur Mutter und zur Großmutter des Kindes.
Nach dem Übergriff setzten die zwei Frauen laut Anklage den Kabarettisten unter Druck und verlangten Bargeld. Er soll daher der 42-Jährigen bei Treffen - teilweise an öffentlichen Orten wie in einem Sportgeschäft, in einem Kaffeehaus oder auf Bahnhöfen - bis Mai 2026 in Kuverts insgesamt 159.000 Euro übergeben haben. Dann stellte sich Paal der Polizei und erstattete Selbstanzeige. Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei ihm ein PC sichergestellt, auf dem 960 Bilddateien und 19 Videodateien mit sexualbezogenen Darstellungen mündiger und unmündiger Minderjähriger abgespeichert waren, die er sich vor etlichen Jahren im Internet beschafft hatte. Der Besitz dieser Dateien ist von der Anklage mitumfasst.
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Der Prozess gegen Günther Paal beginnt um 10 Uhr. oe24 berichtet LIVE
"Hab' gedacht, ich hab's im Griff"
Auf die Frage des Richters, weshalb er sich nicht in Therapie begeben hätte, erwiderte der Kabarettist: "Ich hab' gedacht, ich hab's im Griff. Diese Idee hat sich als Irrtum erwiesen." Inzwischen habe er einen Therapieplatz und bereits zwei Sitzungen absolviert.
Die zwei Frauen - Mutter und Großmutter - hätten ihm eines Tages die im März 2021 geborene Tochter der 42-Jährigen in die Badewanne gesetzt, wo er sich in einer Art Ritual bei den Treffen regelmäßig gewaschen habe: "Ich fand das befremdlich." Danach sei das erste Mal losgelöst vom Sex Geld von ihm verlangt worden: "Die Drohungen waren erst danach."
Öffentlichkeit vor Erörterung des Übergriffs ausgeschlossen
In weiterer Folge kam es laut Urteil zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt im Jahr 2024 zu einem Übergriff zulasten des Mädchens. Dazu wurde Paal unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Wie die Staatsanwältin eingangs der Verhandlung darlegte, soll Paal das unbekleidete Kleinkind im Intimbereich geküsst haben.
"Ich bitte Sie alle, Ruhe zu bewahren", hatte sich der Vorsitzende eines Schöffensenats eingangs der Verhandlung an die Zuhörerschaft gewandt. "Zeichen der Missbilligung und des Beifalls" seien "nicht erwünscht". Der Große Schwurgerichtssaal war auch bei der Urteilsverkündung bis auf den letzten Platz gefüllt. Zahlreiche uniformierte Polizisten und darüber hinaus mehrere Beamte vom Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) zeigten Präsenz.
Nach dem Übergriff hatten die zwei Frauen laut Anklage den Kabarettisten unter Druck gesetzt und Bargeld verlangt. Paal übergab daher der 42-Jährigen bei Treffen - teilweise an öffentlichen Orten wie in einem Sportgeschäft, in einem Kaffeehaus oder auf Bahnhöfen - bis Mai 2026 in Kuverts insgesamt 159.000 Euro. Dann stellte er sich der Polizei und erstattete Selbstanzeige.
Bei der letzten Geldübergabe am 5. Juni, bei der Paal der Mutter des kleinen Mädchens unter Einbindung der Polizei weitere 30.000 Euro übergeben sollte, wurde die 42-Jährige festgenommen. Seither sitzt sie in U-Haft. Wenige Wochen später wurde auch die 63 Jahre alte Großmutter des Mädchens fest- und in U-Haft genommen.
Bei einer Hausdurchsuchung in Paals Wohnung wurden zwei Laptops und ein PC sichergestellt, auf dem 960 Bilddateien und 19 Videodateien mit sexualbezogenen Darstellungen mündiger und unmündiger Minderjähriger abgespeichert waren, die er sich vor etlichen Jahren im Internet beschafft hatte. Der Besitz dieser Dateien war von der Anklage mitumfasst. Paal räumte vor Gericht ein, darüber hinaus weiteres verbotenes Material besessen zu haben: "Ich habe eine Festplatte vernichtet."
Mitangeklagte Frauen zu schwerer Erpressung geständig
Die zwei mitangeklagten Frauen waren grundsätzlich zur schweren Erpressung geständig, machten vor dem Schöffensenat aber widersprüchliche und verwirrende Angaben. "Ich hab' Geldprobleme gehabt", meinte die 42-Jährige. Die Miete sei teuer gewesen, außerdem hätte sie 19 Hunde gehabt. Die 63-Jährige erklärte, sie hätte Paal "geliebt. Er war mein bester Freund." Sie habe ihm "angst gemacht, weil ich betrunken war", verwies sie auf ein vorgebliches Alkoholproblem. Sie habe den Mann in der Badewanne "gewaschen, damit er sauber ist." Überhaupt sei es nur um Massagen gegangen und nicht um Sexuelles: "Ich hab' nur Spaß gehabt".
Wie Paal zu Protokoll gab, hätten ihm die beiden gedroht, mit Fotos, die ihn in der Badewanne mit dem Kleinkind zeigten, "zur 'Kronen Zeitung' oder an den ORF zu gehen. Das war klar, dass ich dann meine Karriere abschreiben kann." Auch mit dem Bruder der 42-Jährigen wurde dem Künstler gedroht.
Paal sei ein Jahr erpresst worden, bemerkte die Staatsanwältin. Dieser sei zur Polizei gegangen, "weil er keine andere Möglichkeit mehr gesehen hat, diese Erpressung zu stoppen."
Appell an Medienschaffende
Die Rechtsvertreterin des betroffenen Kindes hatte zu Verhandlungsbeginn an die Medienschaffenden appelliert, zurückhaltend zu berichten. "Details aus der Intimsphäre" des Mädchens hätten nichts in der Berichterstattung verloren. Allfälligen Verletzungen des höchst persönlichen Lebensbereichs werde "rechtlich nachgegangen", kündigte die Anwältin an. Sie schloss sich namens des Mädchens als Privatbeteiligtenvertreterin dem Strafverfahren an und machte eine finanzielle Forderung in Höhe von 5.000 Euro gegen Paal geltend.
Paal erkannte diesen Betrag an. 5.000 Euro seien bereits bei seinem Verteidiger Florian Höllwarth hinterlegt, gab der 64-Jährige an.
Vor Beginn des Prozesses hatten sich vor dem Landesgericht Wien rund 20 Demonstrierende um den rechtsextremen Verschwörungstheoretiker und Corona-Leugner Martin Rutter eingefunden. Sie entrollten ein Banner mit der Aufschrift "Stoppt jetzt politisch geförderten Kindesmissbrauch!" Außerdem wurden Plakate mit der Aufschrift "Finger weg von unseren Kindern" gehalten. Gefordert wurden härtere Strafen. Man wetterte gegen "Promi-Bonus" und "Täterschutz" und "milde Urteile" sowie gegen "die linke Schickeria", die sich nicht ausreichend distanziere.
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