Prozess
Diversion & 100 Euro Strafe für Sabotage an Kickls Kletter-Route
Ein deutscher Student stand am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Bruck an der Mur, weil er eine Kletterroute mit Bezug zu Herbert Kickl schwer beschädigt hatte. Für die politisch motivierte Tat muss er nun gemeinnützige Arbeit leisten und eine Geldbuße von 100 Euro zahlen.
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Vor dem Bezirksgericht Bruck an der Mur fand am Donnerstag das Verfahren gegen jenen deutschen Studenten statt, der im Vorjahr eine Kletterroute in der Südwand des steirischen Hochschwab-Gebirges sabotiert hatte. Dem in Tirol wohnhaften Mann wurden schwere Sachbeschädigung sowie Diebstahl zur Last gelegt. Er zeigte sich vor Gericht vollumfänglich geständig und begründete die Beschädigung der Route "Geheimer Schwob" an den Rauchtalplatten mit politischen Motiven.
Die betroffene Tour war im Jahr 2019 von drei Bergsteigern erstbegangen und mit Sicherungen ausgestattet worden – unter ihnen auch FPÖ-Bundesparteichef Herbert Kickl. Im März des vergangenen Jahres rückte der Beschuldigte gemeinsam mit bisher ungenannten Mittätern an, um die Absicherungen in der Steilwand gezielt unbrauchbar zu machen.
37 Laschen abmontiert und Bohranker zerstört
Der Angeklagte schilderte vor Gericht detailliert, wie er bei der Tat vorgegangen war. Mit handwerklichem Gerät machte er sich an den Sicherungspunkten in der Felswand zu schaffen:
- Insgesamt 37 von 39 Laschen der Kletterroute wurden eigenhändig abgeschraubt und entwendet.
- Die beiden restlichen Befestigungslaschen konnte der Student nach eigenen Angaben in der Wand nicht finden.
- Die verbliebenen Bohranker im Fels wurden mit einem Winkelschleifer massiv beschädigt.
- Das abmontierte Sicherungsmaterial entsorgte der Täter anschließend in einem Müllkübel in Graz.
Seine Verteidigerin betonte während der Verhandlung, dass es sich formell um keinen politischen Prozess handle, räumte jedoch ein, dass es für ihren Mandanten bei der Aktion um "mehr als nur Haken" gegangen sei. Die Kletterroute wurde mittlerweile wieder vollständig instandgesetzt.
Politischer Protest und Vorwürfe gegen Erstbegeher
In einem damaligen Bekennerschreiben samt Fotos auf einer Online-Plattform hatten die Aktivisten erklärt, Kickl missbrauche den Hochschwab und die Route für seine "Selbstinszenierung". Zudem war die Parole "Faschisten aus dem Gebirge jagen" verbreitet worden. Man wolle sich entschieden gegen rechte Ideologie stellen und habe die Route deshalb entfernt.
Vor dem Richter gab der Angeklagte an, er habe gezielt ein Zeichen gegen zwei Personen setzen wollen: Herbert Kickl sowie einen weiteren Erstbegeher. Dieser richte regelmäßig Routen ein und versehe sie mit Namen, die NS-Anspielungen enthalten. Konkret nannte der Student eine Route mit dem Namen "Swastika" und bezeichnete den Kletterer als Faschisten. Die personelle Verbindung zwischen diesem Mann und dem FPÖ-Chef sei für ihn der entscheidende Auslöser für die Sabotage gewesen.
Richter ordnet gemeinnützige Arbeit für Alpenverein an
Richter Michael Auracher, der seit rund drei Jahrzehnten aktiv bei der Bergrettung im Hochschwab-Gebiet tätig ist, wies politische Inszenierungen am Berg entschieden zurück. Er sehe keine Vereinnahmung der alpinen Landschaft nach Vorbild der NS-Zeit. Kickl habe sich keineswegs inszeniert; vielmehr habe erst die Zerstörungsaktion die damalige Erstbegehung ins Licht der breiten Öffentlichkeit gerückt. Dem hielt der Angeklagte entgegen, dass Kickls Beteiligung in der Grazer Kletterszene durch Mundpropaganda längst bekannt gewesen sei.
Der Richter stellte klar, dass die Berge politisch frei bleiben müssen – was gleichermaßen für politische Banner und Parolen am Gipfel gelte. Da der geständige Beschuldigte bisher unbescholten war, bot das Gericht eine Diversion an:
- Zahlung einer Geldbuße in der Höhe von 100 Euro
- Erbringung von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit innerhalb eines halben Jahres
- Richterliche Empfehlung: Arbeitseinsatz direkt für den Alpenverein zur Wegerhaltung
"Es ist gut, wenn Sie den alpinen Raum herrichten, statt ihn zu zerstören", begründete der Richter diesen Schritt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Strafverfahren wurde bis zur vollständigen Erbringung der Arbeitsstunden vorläufig vertagt.
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