Jetzt rechtskräftig

FPÖ muss Meinl-Reisinger Entschädigung zahlen

Eine Frau spricht auf einer Pressekonferenz im Parlament vor österreichischer Flagge.
© APA/HELMUT FOHRINGER
Auch die zweite Instanz gab NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger recht. Die FPÖ muss nun eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zahlen. Das Geld will sie an einen Verein spenden, der ukrainischen Kindern hilft.
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In der "Geldkoffer"-Causa gibt es nun laut den NEOS ein rechtskräftiges Urteil. Wie von oe24 berichtet, behauptete die FPÖ, Regierungsmitglieder würden "mit Geldkoffern in die Ukraine reisen, um Steuergeld in bar zu übergeben." Außenministerin und NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger wurde dabei auch explizit erwähnt.

Meinl-Reisinger ging juristisch dagegen vor und hat das Verfahren wegen übler Nachrede gegen die FPÖ nun auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Wien gewonnen. Die Freiheitlichen hatten nach der ersten Instanz im Mai Berufung eingelegt.

Meinl-Reisinger spendet Geld

Damit steht nun auch rechtskräftig fest, dass die FPÖ eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zahlen muss. Die NEOS-Chefin will das Geld an den gemeinnützigen Verein "kleine herzen" spenden, der unter anderem ukrainische Kinder unterstützt und daran arbeitet, von Russland verschleppte Kinder wieder nach Hause zu bringen.

"FPÖ darf nicht ungestraft Lügen verbreiten"

"Das Oberlandesgericht hat heute das erstinstanzliche Urteil bestätigt und klar festgestellt: Die FPÖ darf nicht ungestraft Lügen verbreiten und sich dabei auf angebliche 'Gerüchte' beziehen, die sie selbst in die Welt gesetzt hat", so Meinl-Reisinger gegenüber oe24. Und: "Dieses rechtskräftige Urteil ist ein wichtiges Signal für unsere demokratische Kultur insgesamt".

In einer Demokratie dürfe hart gestritten werden, "aber als politische Partei Menschen gezielt und bewusst mit Desinformation zu manipulieren, ist kein gangbarer Weg für Österreich", so die Außenministerin.

Die FPÖ hatte - wie von oe24 berichtet - argumentiert, dass der "Geldkoffer" als Metapher gedacht gewesen sei, weil Österreich bisher mehr als 2 Mrd. Euro direkt oder indirekt an die Ukraine bezahlt habe. Das Gericht folgte der Argumentation offenbar nicht.

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