Wegweisungen

Schutzzonen im Grazer Metahofpark und Volksgarten verlängert

Metahofpark
© LPD Stmk.
Polizeisprecher Markus Lamb: "Die Schutzzone ist kein Instrument zur pauschalen Bekämpfung von Suchtmittelkriminalität, sondern dient in erster Linie dem Schutz von Minderjährigen in sensiblen Bereichen, etwa in Parkanlagen oder im Umfeld von Bildungseinrichtungen."
OE24 auf Google bevorzugen

Die Einrichtung der sogenannten Schutzzone im Grazer Metahofpark wird um ein halbes Jahr verlängert, wie die Landespolizeidirektion Steiermark am Dienstag mitteilte. Die entsprechende Verordnung tritt mit Donnerstag, 1. Oktober in Kraft und gilt bis einschließlich März 2027. Die Maßnahme dient der leichteren Kontrolle bzw. Wegweisung von Personen vor allem im Bereich der Drogenkriminalität. Im Juli war die Schutzzone im nahen Volksgarten bis Jänner 2027 verlängert worden.

Durch die Schutzzone stehen der Polizei erweiterte gesetzliche Befugnisse zur Verfügung. Personen, von denen anzunehmen ist, dass sie gerichtlich strafbare Handlungen begehen - insbesondere im Bereich der Suchtgiftkriminalität - oder die öffentliche Ordnung gefährden, können aus dem definierten Bereich weggewiesen werden. Bei Verstößen gegen ein Betretungsverbot setzt es Verwaltungsstrafen.

Bereits 2019 und 2020 hatte es eine Schutzzone im Grazer Volksgarten und im Metahofpark sowie auch in Teilen des Stadtparks gegeben. Jene im Stadtpark war nicht mehr verlängert worden, die im Volksgarten war ab 2024 wieder aufgenommen worden.

Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden