Autobauer-Krise

Schluss mit Homeoffice bei Mercedes

Mercedes S 65 AMG - im Konzern wird die Homeoffice-Zeit strak reduziert,
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Bei Mercedes-Benz hat eine Verhandlungsgruppe von Vorstand und Betriebsrat eine neue Konzernbetriebsvereinbarung erarbeitet: Führungskräfte sollen Vollzeitbeschäftigte künftig ohne Begründung zu bis zu vier Präsenztagen pro Woche verpflichten können.
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"Ziel ist es, dass diese vier Tage künftig der Standard sind", bestätigte die Konzernführung laut "Wirtschaftswoche" mit. Die örtlichen Betriebsräte müssen noch zustimmen. Tritt die Regelung in Kraft, gilt sie voraussichtlich ab 1. Januar 2027.

Die alte Konzernvereinbarung zum mobilen Arbeiten hat Mercedes bereits gekündigt. Lehnen die Standortgremien den Kompromiss ab, stünden die Werke Ende März 2027 ohne Regelung da – dann drohte faktisch die Fünf-Tage-Präsenz. Genau das wollte Vorstandschef Ola Källenius im Sommer durchsetzen. Der Betriebsrat war damals irritiert. Nun bleibt mobiles Arbeiten grundsätzlich möglich, vor allem in Ausnahmefällen nach Absprache. Betroffen sind vor allem Bürobereiche und die Ebenen 4 und 5, nicht die Fertigung. Der Konzern begründet den Kurs mit Teamgeist und direktem Austausch – und mit dem Sparkurs: Die Arbeitskosten sollen um Hunderte Millionen Euro sinken.

Keinen gesetzlichen Anspruch

In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Ob jemand von zu Hause arbeiten darf, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Fehlt eine solche Zusage, bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitsort über das Direktionsrecht nach § 106 Gewerbeordnung – aber nur nach billigem Ermessen. Pauschale Rückholaktionen ohne nachvollziehbare Gründe können vor Gericht scheitern, wie das Arbeitsgericht Düsseldorf 2026 feststellte.

Das "Ob" – ob Homeoffice überhaupt angeboten wird – entscheidet der Arbeitgeber. Das "Wie" – Verteilung der Tage, Zeiterfassung, Arbeitsschutz – unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG. Deshalb braucht Mercedes die Betriebsvereinbarung. Auch im Homeoffice gelten Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutz. Ein gesetzliches Recht, dauerhaft remote zu bleiben, existiert nicht; ein vertraglich oder kollektiv zugesicherter Anspruch schon.

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