Nachdem Marius Borg Høiby (29) zuvor zwei Verlängerungen seiner Untersuchungshaft anstandslos akzeptiert hatte, geht sein Anwaltsteam nun erstmals in die Vollen. Sein Verteidiger Alexander Greaker erklärte gegenüber der norwegischen Zeitung "VG", dass aus seiner Sicht keinerlei rechtliche Grundlage für eine Fortsetzung der freiheitsentziehenden Maßnahmen bestehe. Die Staatsanwaltschaft hingegen pocht unnachgiebig auf weitere vier Wochen Arrest und begründet dies mit einer akuten Wiederholungsgefahr für weitere Straftaten.
Um die Richter von der Entlassung zu überzeugen, zieht die Verteidigung ein brisantes Ass aus dem Ärmel: Ein bislang völlig unbekannter Zeuge soll vor Gericht aussagen. Anwalt Greaker weigerte sich gegenüber dem Sender NRK, Details über die Identität oder den Inhalt der Aussage preiszugeben. Zudem beantragte das Anwaltsteam, diesen Teil der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuwickeln. Welche Durchschlagskraft die Aussage besitzt, wird sich daher erst am Verhandlungstag zeigen.
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Strikter Alltag mit Drogentests auf Gut Skaugum
Høiby selbst will vor Gericht das Wort ergreifen und schildern, wie schwer ihn die Auflagen belasten. Seit Februar sitzt er in Untersuchungshaft, ehe er am 13. Juli aus dem Osloer Gefängnis auf das königliche Anwesen Gut Skaugum verlegt wurde. Doch von Luxus-Freiheit kann laut Verteidigung keine Rede sein: Er darf sich lediglich im Gästehaus oder auf der Terrasse aufhalten, während Mette-Marit und Kronprinz Haakon im Haupthaus residieren. Sogar die geliebte Garage, in der er an Motorrädern schraubte, ist für ihn tabu.
Sein Alltag wird von harten Kontrollen dominiert: Neben unangekündigten Drogentests zu jeder Tageszeit muss er regelmäßige Sitzungen mit RISK absolvieren, einer Spezialeinheit der Polizei zur Verhinderung von Beziehungsgewalt. Lediglich für Arbeit, Ausbildung, Ärzte oder tägliche dreistündige Besuche bei seiner Mutter erhält er Ausnahmegenehmigungen.
Schatten des 4-Jahre-Urteils vor dem Berufungsgericht
Der juristische Kampf um die Fußfessel ist das Vorspiel zum großen Berufungsprozess. Am 15. Juni war Høiby vom Amtsgericht zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden – unter anderem wegen Vergewaltigung in zwei Fällen, Misshandlung in einer engen Beziehung und Körperverletzung, während er von zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochen wurde.
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Gegen die Verurteilung legte er Berufung ein, die am 9. Februar 2027 vor dem Borgarting-Gericht startet. Ob er bis dahin auf Skaugum festsitzt oder die Fußfessel ablegen darf, entscheidet sich nun in Oslo.
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