Härtere Strafen

Jetzt 10-Punkte-Plan gegen den Terror

Der Anschlag auf den CSD in Berlin sorgte für tiefe Trauer.
Sieben Wochen nach dem blutigen Terroranschlag auf die Regenbogen-Parade in Berlin kommt die Bundesregierung ins Tun: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellten einen neuen 10-Punkte-Plan gegen den islamistischen Terror vor.
OE24 auf Google bevorzugen

Am 25. Juli war der 21-jährige Abdul Ballout, deutscher Staatsbürger mit libanesischen Wurzeln und den Behörden als islamistischer Gefährder bekannt, mit einem gemieteten Transporter in eine Menschenmenge beim Christopher Street Day gerast und stach dann auch noch Teilnehmer dieser Regenbogen-Parade nieder.

Eine Frau starb, mindestens 31 Menschen wurden verletzt. Ermittler stufen die Tat als islamistischen Terroranschlag ein - auf dem Handy des Täters fand sich ein Bekenntnis zum "Islamischen Staat". Nach 21 Stunden Flucht erschoss das SEK Abdul Ballout in einer Gartenlaube in Spandau, als er vorrückende Beamte mit einer Waffe angriff.

Im Mai zuvor hatte das Amtsgericht Tiergarten ihn zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt – wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und IS-Propaganda. Er war über den Libanon Richtung Syrien zum IS gereist, dort festgenommen und nach Deutschland überstellt worden. Das Gericht ordnete eine Vorbewährung an: Die Vollstreckung blieb zunächst ausgesetzt, Deradikalisierung sollte folgen. Die Staatsanwaltschaft hatte härter gefordert und Berufung eingelegt. Nach der Tat stand die Justiz in der Kritik.

Der nun präsentierte Plan sieht unter anderem vor: Ausweitung des Straftatbestands für Terrorpropaganda, neuer Tatbestand für das Sammeln von Spenden, eine Mindeststrafe von einem Jahr und Einstufung als Verbrechen bei besonders gefährlicher Körperverletzung mit Messer oder vergleichbarem Werkzeug, wenn Lebensgefahr oder schwere Schäden drohen.

Und bei Bewährung ab sechs Monaten Haft soll das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit ausdrücklich zählen. Wenden Gerichte das Jugendstrafrecht auf Heranwachsende an, müssen sie das begründen. Gefährder sollen häufiger elektronische Fußfesseln tragen.  Länderbehörden sollen Verkehrsdaten zeitlich befristet sichern dürfen, nicht nur der Bund.

Dobrindt betonte, schärfere Messerstrafen gelten nicht nur für islamistische Taten. Ob diese Maßnahmen nun Gefährder wie Abdul Ballout früher stoppen, wird sich zeigen.

Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden