Integration

Integration: Migranten drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro

Eine Frau spricht bei einer Pressekonferenz, neben ihr ist eine EU-Flagge zu sehen.
© APA/TOBIAS STEINMAURER
Bauer schickt Gesetz in Begutachtung ++ Auch Schwindeln bei Deutschkursen kann bestraft werden
OE24 auf Google bevorzugen

Die Regierung packt bei der Integration in Person von Ministerin Claudia Bauer jetzt die Knute aus - statt Freiwilligkeit setzt die Oberösterreicherin auf teilweise drakonische Strafandrohungen. Das alles ist im neuen Integrationspflichten-Gesetz festgelegt, das Bauer in Begutachtung geschickt hat.

Video zum Thema

Integration: Migranten drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro


© oe24


Zentraler Punkt: Wer seine Integrationspflichten verweigert, muss mit der Streichung von Sozialleistungen und in weiterer Folge mit Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro rechnen. Hier die wichtigsten Punkte:

+ Verweigerer: Migranten, die mehrfach ihre Integrationspflichten verletzen, Deutsch- oder Wertekurse ohne triftigen Grund ablehnen/abbrechen sowie Integrationsprüfungen grundlos nicht wahrnehmen, drohen Strafen. Das beginnt mit 250 Euro - und steigert sich im Wiederholungsfall auf 1.500 bis 5.000 Euro.

+ Mitwirkungspflichten - Strafrahmen von 250 bis 1.500 Euro: Betrifft das Versäumen von Beratungsterminen, die Verweigerung der Mitwirkung bei der Potenzialerhebung, falsche Angaben oder die Ablehnung der Werte-Charta.Nichterfüllung der Integrationsvereinbarung (Strafrahmen: 250 bis 1.500 Euro): Wird fällig, wenn die verpflichtende Integrationsberatung nicht innerhalb eines Jahres bzw. die weiteren Integrationspflichten nicht innerhalb von zwei Jahren nachgewiesen werden.

+ Bei Integrationsbetrug drohen Strafen von 200 bis 2.000 Euro: Das gilt für jene, die eine andere Person an ihrer Stelle zu einer gesetzlichen Prüfung antreten lassen, um sich Aufenthaltsrechte, die Staatsbürgerschaft oder staatliche Leistungen zu erschleichen. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich der Strafrahmen auf 400 bis 4.000 Euro.

+ Schwindler - Strafrahmen: bis zu 1.000 Euro: Ahndet die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel oder das Leisten von unerlaubter Hilfe bei Integrations- und Werteprüfungen.

"Volle Härte des Gesetzes"

Bauer kommentiert den Entwurf gegenüber oe24 so: "Integration ist in Österreich Pflicht, mit dem Integrationspflichtengesetz halten wir das auch gesetzlich fest. Aber ein Gesetz ohne Konsequenzen ist zahnlos. Deshalb gibt es im Integrationspflichtengesetz nicht nur die Möglichkeit die Sozialhilfe zu streichen, sondern auch Strafen. Wer seine Pflichten wiederholt verletzt oder betrügt, bekommt die volle Härte des Gesetzes spüren. Wir machen Integration verbindlich und sorgen dafür, dass die Einhaltung dieser Pflichten auch von allen eingefordert werden kann".

Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden