Innsbruck
10 Jahre Haft drohen: Benko-Prozess gestartet
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte Anfang Juli einen Teilfreispruch aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landesgericht zurückverwiesen. Es geht um eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg.
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Der seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft sitzende 49-Jährige wurde abermals in den Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts geführt, in dem die Schöffenverhandlung unter dem Vorsitz von Richter Norbert Hofer stattfinden wird. Es empfing ihn ein kurzes Blitzlichtgewitter. Der Medienandrang war diesmal wie erwartet sichtlich geringer als bei den bisherigen Benko-Gerichtsauftritten in Innsbruck. Rund 20 Medienvertreter hatte sich im Vorfeld akkreditiert, darunter einige Zeitungsjournalisten aus Deutschland. Rund 80 waren es noch beim ersten Prozess im vergangenen Oktober gewesen.
Benko soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durch die "wirtschaftlich und sachlich unvertretbare Zahlung" seinen Gläubigern den Zugriff auf das Geld entzogen bzw. die Befriedigung von deren Forderungen verhindert bzw. geschmälert haben. Die Miet- und Betriebskostenvorauszahlung war der zweite Teil einer Causa, in der der 49-Jährige in einem ersten Prozess im Oktober 2025 am Landesgericht zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war. Der OGH bestätigte dann Anfang Juli den Schuldspruch des Ersturteils gegen Benko, womit dieser erstmals rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Der Tiroler wurde wegen einer Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter für schuldig befunden. Das Geld soll er seinen Gläubigern vorenthalten haben. Aufgrund der Aufhebung des Teilfreispruchs muss nun noch die Miet-Causa erneut verhandelt sowie die Strafhöhe durch das Landesgericht neu festgesetzt werden.
Urteil wohl noch am Dienstag
Der Prozess, der von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr angesetzt ist, dürfte noch am Dienstag mit einem Urteil enden. Sieben Zeugen waren geladen. Ob Benko diesmal in seiner Heimatstadt Fragen des Gerichts beantworten wird, war vorerst unklar. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
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