Fußangeln in Vertragsklauseln von TV-Shops
Durchschnittlich gebe es acht gesetzeswidrige Klauseln pro Vertrag. Die AK bereitet gerade Abmahnverfahren gegen die betroffenen Unternehmen vor. Nach Ansicht der AK verstoßen 60 von 185 Vertragsklauseln, die untersucht wurden, gegen Konsumentenschutzgesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Datenschutzgesetz und Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht.
"Im 'besten' Vertrag finden sich drei unrechtmäßige Klausen, im 'schlimmsten' Vertrag 13", erklärte die AK. Positiv sei, dass die für den Fernabsatz maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen - vor allem zum Rücktrittsrecht - im Wesentlichen eingehalten werden.
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