Einigung

Winkler-Erbstreit beendet: Witwe verliert Villa & Wohnung

Daniela und Heinz Winkler
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Der jahrelange Erbstreit um das Millionen-Vermögen von Star-Koch Heinz Winkler ist beendet: Witwe Daniela Winkler muss nach einer Einigung die Villa räumen und verliert wertvolle Besitztümer.
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Bis Dienstag, 15. Dezember 2026, muss Daniela Winkler die Villa in Aschau endgültig räumen. Nach einem vierjährigen Rechtsstreit mit ihrem Stiefsohn Constantin, der als Alleinerbe eingesetzt worden war, kam es nach Informationen von Bild hinter den Kulissen zu einer außergerichtlichen Einigung.

Der erbitterte Konflikt um das auf rund elf Millionen Euro geschätzte Erbe von Star-Koch Heinz Winkler endet damit mit einschneidenden Konsequenzen für die 65-jährige Witwe.

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Harte Bedingungen im Vergleich

Die getroffene Vereinbarung bringt für sie weitreichende finanzielle und persönliche Einschnitte mit sich:

  • Räumung des Wohnsitzes: Die Villa in Aschau, in der sie seit der Heirat im Oktober 2018 lebte, muss vollständig freigemacht werden – auch ihr Ex-Mann, der dort eine Wohnung gemietet hatte, zieht aus.
  • Verlust der Mallorca-Immobilie: Eine Wohnung nahe der Kathedrale in Palma im geschätzten Wert von zwei Millionen Euro, die ihr ursprünglich vermacht worden war, geht verloren.
  • Geschrumpfter Barbetrag: Von den erhaltenen 500.000 Euro müssen circa 100.000 Euro zur Begleichung eines Bankdarlehens aufgewendet werden, für das der Verstorbene gebürgt hatte.
Daniela und Heinz Winkler Ende 2019
Daniela und Heinz Winkler Ende 2019 © Getty Images

Zweifel an angeblichem Testament

Die rechtliche Auseinandersetzung hatte sich an einem nachgereichten Schriftstück entzündet. Nach dem Tod des Gastronomen im Oktober 2022 reichte die Witwe eine lose Zusatzseite ein, die ihr ein lebenslanges Wohnrecht zusichern sollte. Das Landgericht Traunstein stufte dieses Dokument im Dezember 2025 als ungültig ein, da Datumsangaben, Nummerierungen und eine reguläre Unterschrift fehlten, und verurteilte sie zur Räumung sowie zur Zahlung von mehr als 220.000 Euro für die unrechtmäßige Weiternutzung. Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht München wurde schließlich durch den aktuellen Vergleich abgewendet.

Heinz Winkler vor seiner "Residenz"
Heinz Winkler vor seiner "Residenz" © Getty Images

Weiterer Prozess steht an

Gleichzeitig ist der Nachlass noch nicht vollständig geregelt. Vor dem Oberlandesgericht München steht ein weiteres Verfahren zwischen den Halbbrüdern Constantin und dem enterbten Alexander an, bei dem über die Eigentumsanteile an der Immobilie der bekannten "Residenz Aschau" verhandelt wird.

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