27 PUNKTE
Tiroler Regierung vereinfacht Bauvorschriften
Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung schickt diese Woche eine Novelle zum Tiroler Baurechts-Deregulierungsgesetz in Begutachtung. Mit der 27 Punkte umfassenden Gesetzesneuerung soll Bürokratie abgebaut werden, hieß es in einer Aussendung am Montag. Zahlreiche Gesetze sollen vereinfacht werden, damit Bau- und Genehmigungsverfahren schneller abgewickelt und Kosten gesenkt werden können. Das Gesetz soll noch heuer im Tiroler Landtag beschlossen werden.
Konkret sollen die 27 Erleichterungen unter anderem folgende Punkte umfassen: So ist eine Reduktion der erforderlichen Anzahl der Stellplätze bei Mitarbeiterwohnhäusern vorgesehen. Paketabholstationen sollen nicht der Bauordnung unterliegen, Beschattung als untergeordneter Bauteil in die Mindestabstandsflächen ragen dürfen und auch beim Überbauen von Grundstücksgrenzen würde es Erleichterungen geben. Weniger Bürokratie bei der nachträglichen thermischen Sanierung von Gebäuden (dürfen künftig 30 Zentimeter in die Mindestabstände und 40 Zentimeter über die zulässige Höhe ragen, Anm.) seien ebenso geplant wie solche bei Stützmauern, Einfriedungen und "bewehrter Erde".
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Hinsichtlich der technischen Erleichterungen führte man etwa aus, dass offene Balkone auch "aufgeständert" werden können. Bei Installationen von Sicherheitsbeleuchtungen soll es ebenfalls einfacher werden. Zu den Erleichterungen beim "Bauen im Bestand" zählen unter anderem solche bei der Barrierefreiheit bei Gebäuden, die durch Zu- oder Umbau oder eine Verwendungszweckänderung zu einer Wohnanlage werden, hieß es. Außerdem soll es möglich sein, die Mindestraumhöhe zu unterschreiten. Auch die Ausgestaltung von Aufzügen werde erleichtert.
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