U-Ausschuss
Pilnacek: FPÖ "erschüttert", Ministerin befragt
Sie nutze ihren Auftritt, um abermals für eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft zu plädieren. In ihrem Eingangsstatement betonte sie weiters, staatsanwaltliche Akten, wie jene zum verstorbenen Sektionschef Christian Pilnacek, nie zu Gesicht zu bekommen, um den Eindruck politischer Einflussnahme zu vermeiden.
Am Vortag hatte bereits Sporrers Vorgängerin, Alma Zadić (Grüne), ihre Wahrnehmungen zu den Ermittlungen nach dem Tod des einstigen Sektionschefs geschildert. Sie habe zumindest keine persönliche Wahrnehmung zu versuchter politischer Einflussnahme gehabt, sagte sie. Zadić hatte sich aber auch auf den sogenannten Kreutner-Bericht berufen, wonach es "sehr wohl" versuchte Einflussnahme gegeben habe.
Sporrer berichtete in ihrem Eingangsstatement, dass das Ableben Pilnaceks sie betroffen gemacht habe, "zumal der Tod eines Menschen, den man kannte, niemals spurlos an jemandem vorbeigeht". Persönlichen Kontakt habe sie mit dem Sektionschef nicht gepflegt, man habe einander lediglich aus der beruflichen Zusammenarbeit - die Justizministerin war Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) - gekannt.
Berichte an Ministerin nur mündlich
Die Justizministerin beteuerte in ihrem Statement auch, dem U-Ausschuss "alle relevanten Unterlagen" übermittelt zu haben. Mögliche Einflussnahme auf die mittlerweile eingestellten Ermittlungen stellte sie schon vor ihrer eigentlichen Befragung durch die Abgeordneten in Abrede. Die gesammelten Informationen lägen im Akt der zuständigen Staatsanwaltschaft - "und dort bleiben sie auch". Akten würden üblicherweise nicht vorgelegt, sondern Berichte von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mündlich referiert.
Zwar habe sie als oberstes Organ die Letztverantwortung, betonte Sporrer, aber "greife in die fachlichen Beurteilungen aus Prinzip nicht ein". Nicht zuletzt nutzte die Justizministerin die Gelegenheit, ihr Anliegen vorzutragen, eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft einzurichten. Dies ist zwar von der Regierung grundsätzlich geplant, deren Ausgestaltung ist aber derzeit noch diskutiert. Auch "unsachliche Attacken" auf Mitglieder der Justiz verurteilte Sporrer in ihrem Statement.
Wortgleiche Antworten
Die Befragung durch die Abgeordneten drehte sich hauptsächlich um den Weg von Berichten und Weisungen. Aber auch das nicht fortgesetzte Amtsmissbrauchsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Kriminalbeamte war Thema. Warum die Einstellungsbegründung umformuliert wurde? "Ich bin informiert darüber, dass die Oberstaatsanwaltschaft die Einstellungsbegründung abgeändert hat", antwortete Sporrer zwei Mal wortgleich.
Ein weiteres Mal wurde auch erörtert, warum das Pilnacek-Verfahren von der Staatsanwaltschaft Krems nach Eisenstadt abgezogen worden war. Dies sei aufgrund der medialen Kritik erfolgt, erklärte die Justizministerin. Und auch Coachings für Auskunftspersonen wurden wieder Thema: Sie selbst sei von einem Kommunikationsberater vorbereitet worden, mit dem ihr Ressort einen Rahmenvertrag habe.
FPÖ "erschüttert"
Nach nicht einmal zweieinhalb Stunden endete dann auch schon die Befragung der Justizministerin. Damit unzufrieden waren die Freiheitlichen. FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker zeigte sich "erschüttert" von den Antworten, Sporrer habe offensichtlich überhaupt keine Wahrnehmungen. Hafenecker kritisierte auch die Aussagen, wonach die Fachaufsicht "eh alles" mache und die Ministerin laut eigenen Aussagen immer nur "sporadisch informiert" werde. Niemand kontrolliere die Fachaufsicht.
Ermittlungseinstellung "schlüssig, überzeugend"
Die zweite Auskunftsperson des Tages, der stellvertretende Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Michael Klackl, gab bei seiner Erstbefragung durch den Verfahrensrichter Einblick in die Entscheidung der OStA Wien als Oberbehörde die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krems zu entziehen und jener in Eisenstadt zu übertragen, sowie die Entscheidung das Verfahren einzustellen.
In der alltäglichen Arbeit der Behörde würden die Oberstaatsanwälte weitgehend eigenständig arbeiten. Er als Vorgesetzter werde u.a. dann herangezogen, wenn ein Vorhabensbericht ans Justizministerium geschickt werden soll, wie es auch im Fall der Einstellung der Ermittlungen der Fall war. Das, was er von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgelegt bekommen habe, sei "schlüssig, überzeugend und damit auch nicht zu beanstanden" gewesen, so Klackl.
Prüfung brauchte "Distanz"
Auslöser für die Übertragung der Ermittlungen nach Eisenstadt seien die Ermittlungen der WKStA gegen niederösterreichische Polizisten wegen Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit Beweismitteln im Fall Pilnacek gewesen. Für ihn sei klar gewesen, dass es eine Prüfung brauche, "die in Distanz" stehe zur Polizei in Niederösterreich. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt arbeite nur sehr selten mit der niederösterreichischen Polizei zusammen.
Auch Befangenheitsfrage wieder Thema
Ein Wechsel gleich des Oberstaatsanwaltschaftssprengels (Neben Wien (Wien, NÖ, Burgenland) gibt es die Sprengel Linz (OÖ, Salzburg), Graz (Steiermark, Kärnten) und Innsbruck (Tirol, Vorarlberg); Anm.) habe es keine Grundlage gegeben, gab der Befragte zu Protokoll. Insofern eine Problemstellung durch eine Maßnahmen innerhalb eines Sprengels gelöst werden kann, müsse dies auch passieren. Zudem wäre dies keine Entscheidung der OStA gewesen, sondern der Generalprokuratur.
Die Frage, ob der Leiter der OStA Wien, Johann Fuchs, befangen war, habe sich nie gestellt, da er, Klackl, und nicht Fuchs das Verfahren geleitet habe. Die Thematik sei ihm zudem erst im Rahmen des U-Ausschusses bekannt geworden. Fuchs selbst hatte eine mögliche Befangenheit bei seiner eigenen Befragung durch den U-Ausschuss im Juni klar von sich gewiesen.
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