Mordversuch
Opernsänger niedergestochen: 10-seitiges Geständnis!
Wien. Am Dienstag musste sich ein mittlerweile 41-jähriger Mann am Wiener Landesgericht verantworten. Er soll am 9. Mai 2013 einen damals 27 Jahre alten ukrainischen Opernsänger vor dem Justizministerium in der Innenstadt niedergestochen haben. Erst Ende 2025 tauchte der Fall wieder auf: Der Mann erstattete eine Selbstanzeige und legte ein zehnseitiges Schriftstück vor, in dem er die Verantwortung für mehrere Kapitalverbrechen auf sich nahm.
Klinge verletzte Milz
Bei dem Angriff erlitt der junge Künstler eine Verletzung im Bereich des linken Rippenbogens. Die Klinge beschädigte seine Milz und verursachte eine Einblutung in die Bauchhöhle. Die Staatsanwaltschaft Wien geht davon aus, dass der Angreifer den Opernsänger vorsätzlich töten wollte.
Der 41-Jährige musste sich allerdings nicht wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenengericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft beantragte vielmehr gemäß Paragraf 21 Absatz 1 des Strafgesetzbuches seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum (FTZ). Laut einem psychiatrischen Gutachten war der Akademiker aufgrund einer paranoiden Schizophrenie zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig.
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Verteidiger zweifelt an Geständnis
Auf die Spur des Mannes kam die Polizei erst, als dieser am 31. Dezember 2025 selbst bei der Polizei erschien und eine Selbstanzeige erstattete. In dem zehnseitigen Papier nahm er die Schuld für mehrere Kapitalverbrechen auf sich. Darin behauptete er auch, im Frühjahr 2013 in Wien-Wieden den jungen Opernsänger niedergestochen zu haben.
Sein Verteidiger Daniel Strauss sieht darin allerdings keinen ausreichenden Beweis für die Täterschaft. Das Geständnis sei zwar "ein Beweismittel, aber kein Tatsachenbeweis", erklärte er den Geschworenen. Sein Mandant habe sich zum Zeitpunkt der Selbstanzeige in einem wahnhaften Zustand befunden. "Er kann es schlicht und einfach nicht sagen, ob er es war oder nicht", so Strauss. Es gebe keine objektiven Beweise für die Täterschaft.
DNA-Spuren sollen ausgewertet werden
Besonders kritisierte der Verteidiger, dass damals sichergestellte DNA-Spuren auf der Lederjacke des attackierten Künstlers bislang nicht ausgewertet worden seien. Strauss beantragte deshalb einen Abgleich der vorhandenen DNA-Probe mit den genetischen Merkmalen seines Mandanten. "Wenn man einen Abgleich hat, muss man sich nicht auf ein wahnhaftes Geständnis verlassen", argumentierte der Anwalt.
In seiner schriftlichen Selbstanzeige hatte der 41-Jährige zudem höchst ungewöhnliche Behauptungen aufgestellt. Unter anderem gab er an, von an den Wänden klebenden Kristallinen überwacht und beim Duschen gefilmt zu werden. Das entsprechende Material werde, so seine Darstellung, in die ganze Welt gestreamt.
Über den Antrag auf den DNA-Abgleich wurde zunächst noch nicht entschieden. Das Gericht führte vorerst das Beweisverfahren durch. Ein Urteil stand aus. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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