Der Rosenkrieg zwischen Jimi Blue Ochsenknecht und seiner Ex-Partnerin erreicht die Gerichtssäle. Fast drei Jahre lang gingen der Schauspieler und die Profi-Rennfahrerin gemeinsam durchs Leben, ehe im Sommer 2024 die Trennung und die Auflösung der Verlobung folgten. Nun fordert Geissler, die mittlerweile in Los Angeles lebt, im Rahmen einer Zivilklage am Landgericht München die Summe von 12.000 Euro. Neben den zivilrechtlichen Schritten erstattete die studierte Psychologin zudem eine Strafanzeige wegen Betrugsverdachts, wie die Staatsanwaltschaft München bestätigte.
Den Ursprung nahm der finanzielle Streit im Jahr 2023 während der intakten Beziehung. Damals gewährte Geissler ihrem Partner laut Klageschrift ein Darlehen über 20.000 Euro, das für eine gemeinsame Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestimmt war. Vereinbart war eine schrittweise Rückzahlung in monatlichen Raten von jeweils 2.000 Euro. Bis heute soll Ochsenknecht jedoch eine Restsumme von 12.000 Euro schuldig geblieben sein.
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Anwalt bestreitet Vorwürfe und kontert mit 55.000-Euro-Schmuck
Gegenüber den erhobenen Vorwürfen schlägt das Lager des Schauspielers scharfe Töne an. Sein Kölner Rechtsanwalt Sebastian Skradde stellte klar: "Jimi bestreitet die geltend gemachte Forderung." Man sei von der Klage überrascht worden, zumal Ochsenknecht seiner ehemaligen Verlobten während der Partnerschaft teure Präsente überlassen habe.
Laut dem Anwalt handele es sich um edlen Schmuck und kostspielige Luxus-Uhren der Marken Cartier und Audemars Piguet im Gesamtwert von rund 55.000 Euro. Neben einem Diamantenring und einer diamantenbesetzten Kette durfte Geissler auch den Verlobungsring nach dem Liebes-Aus behalten. Darüber hinaus fordert der Schauspieler selbst noch Wertgegenstände ein: Laut Ochsenknecht befinden sich bei seiner Verflossenen noch eine Weißgoldkette sowie teure Designerbekleidung, die er zurückerhalten möchte.
Wiederholte Urteile wegen Zechprellerei und Hotelrechnungen
Für Ochsenknecht reiht sich das aktuelle Verfahren in eine ganze Kette von Justiz-Problemen ein. Erst im September 2026 wurde er am Landesgericht Innsbruck in Österreich zu einer empfindlichen Geldstrafe von 34.500 Euro verurteilt, weil er 2021 eine Hotelrechnung über rund 14.000 Euro in Tirol nicht beglichen hatte. Zuvor verurteilte ihn das Amtsgericht München per Strafbefehl wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 3.200 Euro, nachdem er 2022 in mehreren Grazer Restaurants die Zeche geprellt hatte. Diese Strafe und die offenen Restaurantkosten von 1.900 Euro beglich er erst im heurigen Jahr.
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Der anstehende Prozess vor dem Münchner Landgericht soll demnächst über die Bühne gehen. Da Geissler in den USA weilt, könnte die Verhandlung für beide Parteien per Videoschaltung stattfinden.
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