Tatbegehungsgefahr

Hipp-Erpresser: U-Haft für Tatverdächtigen verlängert

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Gegen den dreifachen Vater wird weiterhin ermittelt.
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Der Verdächtige, Vater von drei Kindern, im dramatischen Erpressungsfall gegen den deutschen Babykosthersteller Hipp bleibt bis 2. November in Untersuchungshaft. Diese wurde wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr verlängert, teilte das Landesgericht Eisenstadt am Montag mit. Es bestehe weiterhin ein dringender Tatverdacht wegen Erpressung, schwerer Körperverletzung und Urkundenfälschung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der gefeuerte Hipp-Manager war am 2. Mai im Bundesland Salzburg festgenommen worden. Der 39-Jährige soll jeweils zwei Hipp-Gläser in Österreich, Tschechien und der Slowakei mit Rattengift manipuliert haben, wobei das zweite Glas, das in einer Spar-Filiale in Eisenstadt verkauft worden sein soll, bisher nicht gefunden wurde.

In einem Erpresser-Mail soll der 39-Jährige in absichtlich schlechtem Englisch hatte er den Kinderkost-Hersteller um zwei Millionen Euro erpresst.

Weitere Ermittlungen

In dem im Burgenland sichergestellten Glas waren 15 Mikrogramm Rattengift enthalten. Ein Gutachten ergab, dass die Dosis beim Verzehr nicht lebensgefährlich gewesen wäre, aber gesundheitliche Folgen gehabt hätte.

An der Wohnadresse des Verdächtigen wurde Rattengift sichergestellt, das laut Staatsanwaltschaft in Konzentration und Verhältnis mit jenem vergleichbar ist, das im sichergestellten Glas gefunden wurde.

Ein Beweis, dass es sich um dasselbe Gift handle, sei das jedoch nicht, hieß es. Der gebürtige Slowake bestreitet, mit der Tat etwas zu tun zu haben. Lediglich die Urkundenfälschung - gefälschte Gehaltszettel für einen Kredit - gibt er zu.

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