An den Schulen

FPÖ: Minister kehrt Deutschmängel "unter den Teppich"

© APA/HELMUT FOHRINGER
Die FPÖ übt scharfe Kritik an Bildungsminister Christoph Wiederkehr.
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Eine Anfragebeantwortung von Bildungsminister Christoph Wiederkehr zum Erstsprachenunterricht sorgt bei der FPÖ nun für scharfe Kritik.

Anfragesteller Harald Schuh stellt den Unterricht in den nicht-deutschen Herkunftssprachen generell in Frage: "Wenn ein Kind mangelnde Deutschkenntnisse hat, muss man davon ausgehen, dass zu Hause der Schwerpunkt ohnehin auf einer anderen Sprache liegt. Warum sollte man diese also an einer öffentlichen Schule noch fördern?". Insgesamt schlägt der Erstsprachenunterricht mit 26 Mio. Euro zu Buche.

Wiederkehr hält in seiner Beantwortung allerdings fest: "Sachlich ist festzuhalten, dass dem Erlernen der deutschen Sprache als Unterrichtssprache im Sinne des § 16 Schulunterrichtsgesetz im österreichischen Schulsystem ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Die deutsche Sprache wird im Pflichtgegenstand Deutsch sowie erforderlichenfalls in Deutschförderklassen, Deutschförderkursen bzw. in einem Förderunterricht besonders gefördert."

Erstsprachenunterricht als freiwilliges Angebot

Der Erstsprachenunterricht sei ein ergänzendes freiwilliges Angebot der Schulen, welches auch freiwillig in Anspruch genommen werden kann. "Wissenschaftliche Studien zeigen, dass sich das Erlernen von Sprachen insgesamt positiv auf kognitive Leistungen, Selbstwirksamkeit und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler auswirkt. Schülerinnen und Schüler erwerben im Erstsprachenunterricht schriftsprachliche Kompetenzen, Lernstrategien und bildungssprachlichen Wortschatz, die auch in anderen Unterrichtsgegenständen genutzt werden können", so Wiederkehr.

Schuh: "Statistischer Taschenspielertrick"

Besonders brisant: Der Status "außerordentliche Schüler" - also jene, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse, dem Unterricht nicht folgen können - wird nach zwei Jahren automatisch als "ordentliche Schüler" geführt - und das unabhängig vom Fortschritt. Wiederkehr argumentiert: "Die Begrenzung des außerordentlichen Status auf höchstens zwei Jahre ist gesetzlich vorgesehen (§ 4 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz) und trägt dem Umstand Rechnung, dass der außerordentliche Status im Sinne der Integration als vorübergehende Maßnahme konzipiert ist." Die Deutschförderung könne bei Bedarf im ordentlichen Status fortgesetzt werden.

FPÖ-Mandatar Schuh übt jedenfalls scharfe Kritik: "Die automatische Beendigung des 'außerordentlichen Status' ist ein statistischer Taschenspielertrick. Man erklärt Defizite per Gesetz für beendet, anstatt sie zu beheben. So werden Probleme nicht gelöst, sondern unter den Teppich gekehrt und die wahren Zahlen über das Ausmaß der Sprachdefizite bewusst verschleiert."

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