Schon lange wird über eine Öffnung der U-Ausschüsse diskutiert, wie in den USA sollen die Befragungen von Polit-Größen live im TV übertragen werden. Zwar beteuern alle Parteien, derlei Transparenz zu befürworten, im Parlament passiert aber genau das Gegenteil. Als Zeugen geladene Politikerinnen und Politiker können sich inzwischen sogar aussuchen, ob sie sich vor der Befragung im Ausschusslokal fotografieren lassen.
Zuletzt fiel das bei den ÖVP-Top-Politikern Christian Stocker und Gerhard Karner auf. Ihnen war es peinlich, sich am "Heißen Stuhl" des U-Ausschusses abbilden zu lassen, offenbar kommt man sich da wie auf einer Anklagebank vor - und so will man nicht gesehen werden.
Kamerascheuer Kickl kam durch die Hintertür
Doch derlei Scheu ist nicht auf die ÖVP beschränkt: Während sich beispielsweise Justizministerin Anna Sporrer unerschrocken abbilden ließ, schlich sich FPÖ-Chef Herbert Kickl wenige Monate vor der Wahl 2024 ungewohnt kamerascheu durch die Hintertür ins Ausschuss-Lokal. Erst nach der Befragung ließ er sich fotografieren - im Foyer. Unerschrockene Kameraleute haben ihn vor der Befragung trotzdem durch die Tür fotografiert.
Bures ließ die Kameraleute immer herein
Doch warum können es sich Politiker auf einmal richten? Der Journalist Jürgen Klatzer erhob, dass im Ibiza- und BVT-Ausschuss jeweils 95 Prozent der geladenen Regierungsmitglieder fotografiert werden konnten, unter ihnen auch Sebastian Kurz. Die 3. Nationalratspräsidentin Doris Bures etwa fragte da nicht lange nach: Sie ließ den berühmten Kameraschwenk bei Top-Politikern stets zu, nur "Otto-Normal-Verbraucher" wie z. B. Polizisten haben einen Persönlichkeitsschutz.
Auch Pilnacek ließ sich nicht fotografieren
Geändert hat sich das Ganze dann im "ÖVP-Korruptionsausschuss": Praktisch alle ÖVP-Politiker (unter ihnen Karl Nehammer) und ÖVP-nahe Beamte wie Christian Pilnacek lehnten den Kameraschwenk ab. Da half es, dass ausgerechnet ÖVP-Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka meistens den Vorsitz führte.
Keine gesetzliche Grundlage für Foto-Verbot
Gesetzliche Grundlage dafür gibt es keine, weder in der Verfahrensordnung noch in der Hausordnung steht, dass Auskunftspersonen ein Foto ablehnen können. In dem unter Sobotka formulierten "Handbuch zum Recht der U-Ausschüsse" wurde es aber auf Seite 192 festgeschrieben. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? Aus dem Parlament ist dazu zu hören, dass der "Persönlichkeitsschutz im U-Ausschuss gegeben sein muss" und das Handbuch "entlang den gesetzlichen Regelungen formuliert wurde". Tatsache ist: Ob Top-Politiker im Zeugenstand abgebildet werden, liegt beim Vorsitz.
Anfrage bei seiner Majestät, dem Spitzenpolitiker
Und den hatte bis 2024 Sobotka (ÖVP) und danach Walter Rosenkranz (FPÖ) inne. Beide lassen die geladenen Politiker schon im Vorfeld untertänigst anfragen, ob sie etwas gegen ein Foto im Zeugenstand hätten. Statt Transparenz wird also gemauert. Und zwar von Regierungsparteien und der oppositionellen FPÖ. Könnte ja sein, dass es irgendwann einmal einen selbst erwischt...
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