Signa-Hammer

Benko-Prozess: Gericht muss neue Strafe bestimmen

Rene Benko wird von Justizwachebeamten bei Prozessbeginn im Gerichtssaal begleitet.
© APA/EXPA/ JOHANN GRODER
Am 22. September steht Signa-Gründer René Benko wegen einer 360.000 Euro-Mietvorauszahlung nach Aufhebung des Teilfreispruchs vor Gericht. Das Strafausmaß in Gesamtcausa muss neu bemessen werden.
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Signa-Gründer René Benko steht nach der OGH-Aufhebung des Freispruchs ab Dienstag erneut in Innsbruck vor Gericht.

Er sitzt in Untersuchungshaft  in seiner Heimatstadt Innsbruck und muss sich dort dann vor dem Landesgericht verantworten. Der Grund: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte Anfang Juli einen Teilfreispruch im Verfahren wegen betrügerischer Krida aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landesgericht zurückverwiesen. Es geht um eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg.

OGH sah Vermögensabfluss

Die Causa war der zweite Teil einer Anklage, die in einem ersten Prozess gegen Benko im Oktober 2025 am Landesgericht Innsbruck zu einer Verurteilung zu zwei Jahren unbedingter Haft führte. Der erste Teil bezog sich auf eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter. Hier wurde der 49-Jährige schuldig gesprochen, in der Mietvorauszahlungs-Causa hingegen freigesprochen.

Anfang Juli ging das Ganze nach Berufungen an den Obersten Gerichtshof (OGH). Dieser bestätigte den Schuldspruch des Ersturteils gegen Benko, womit dieser erstmals rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Den Teilfreispruch hob das Höchstgericht aber wiederum auf. Die weitere Folge neben der Neuverhandlung des Teilaspekts: Das Landesgericht muss sich auch mit der Strafhöhe bzw. dem Strafausmaß, was die Gesamt-Causa betrifft, neu beschäftigen. Unter Berücksichtigung des vom OGH bestätigten Schuldspruchs zum zweiten Anklagepunkt beläuft sich der verfahrensgegenständliche Schadensbetrag auf rund 660.000 Euro. Der Strafrahmen beträgt somit ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) war davon ausgegangen, dass Benko mit der Miet- und Betriebskostenvorauszahlung für die "renovierungsbedürftige, unbewohnbare" Villa hoch über Innsbruck seinen Gläubigern angesichts seiner bevorstehenden Insolvenz Geld vorenthalten wollte bzw. deren Befriedigung verhinderte - und dies angesichts zunehmender Zahlungsschwierigkeiten und einer absehbaren Konkurseröffnung. Ähnlich wie die Generalprokuratur sah der OGH in der Vorauszahlung "keinen Gegenwert" für die Gläubiger. Eine Mietzinsvorauszahlung sei für diese nicht verwertbar.

Sieben Zeugen

Benko-Anwalt Norbert Wess erklärte im Vorfeld des Prozesses gegenüber oe24, eine deutliche Reduktion des Strafausmaßes - also jener zwei Jahre unbedingt - erreichen zu wollen.

Die Verhandlung vor dem Schöffengericht gegen den insolventen Immobilienunternehmer wird erneut im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts stattfinden und ist von 9.00 bis 20.00 Uhr angesetzt. Es dürfte wohl noch am Dienstag zu einem Urteil kommen. Sieben Zeugen sind zur Verhandlung geladen.

Weiteres Ersturteil noch beim OGH anhängig

Bezüglich eines weiteren am Landesgericht Innsbruck gegen Benko ergangenen Urteils stand indes in der Instanz noch eine OGH-Entscheidung aus: Der Tiroler war im Dezember ebenfalls wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die nicht rechtskräftige Strafe fasste Benko wegen angeblich Gläubigern vorenthaltenen Uhren und Manschettenknöpfen sowie eines daraus resultierenden Schadens von rund 100.000 Euro aus. Sowohl Benkos Verteidigung als auch die WKStA legten dagegen Rechtsmittel ein. Zudem wartet auf Benko noch heuer ein weitere Prozess in Innsbruck wegen des Verdachts des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida - er soll gegenüber dem früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung eine "wahrheitswidrige Garantie" abgegeben und die Stiftung "betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro" geschädigt zu haben.

Benko wies bisher immer alle Vorwürfe zurück. Er sitzt seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft. Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit der Pleite des Signa-Immobilienkonzerns inzwischen zu 17 unterschiedlichen Sachverhalten. Benko ist allerdings keineswegs in allen Ermittlungssträngen der Beschuldigte, Vorwürfe betreffen auch andere hochrangige Signa-Funktionsträger.

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