Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich hat beantragt, die Verordnung als gesetzwidrig aufzuheben.
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Auslöser war die Beschwerde eines Autofahrers gegen eine Geldstrafe. Das LVwG bemängelt, dass die 80er-Zone ohne ausreichende Begründung über jenen Bereich hinaus verlängert wurde, der durch Lärmgutachten gedeckt ist.
Mobilitätsministerium wartet auf Unterlagen
VfGH-Sprecherin Cornelia Mayrbäurl bestätigte den Antrag. Wegen der üblichen Stellungnahmefristen und Beratungen sei vor 2027 mit keinem Urteil zu rechnen; bis dahin gilt das Tempolimit weiter. Das zuständige Mobilitätsministerium wartet noch auf die Unterlagen und kennt daher "die konkreten Eckpunkte der Beschwerde" noch nicht.
Bürgermeister Janschka: "gesundheitliche Katastrophe"
Wiener Neudorfs Bürgermeister Herbert Janschka verteidigt die Ausdehnung der Zone, um zehntausende Anrainer und Pendler vor Lärm und Schadstoffen zu schützen. Er warnt eindringlich vor einer Aufhebung und nennt diese eine "gesundheitliche Katastrophe". Den gegenteiligen Standpunkt vertritt der für Verkehr zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ), der den Vorstoß begrüßt: "Es bleibt zu hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof aufs Tempo drückt und wieder für freie Fahrt für freie Bürger sorgt."
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