Regierung setzt Maßnahmen gegen Geldwäsche
Mit den nun gesetzten Verschärfungen möchte Österreich ein FATF-Verfahren gegen Österreich und eine Mitgliedschaft auf der "Schwarze Liste" vermeiden. Die Gesetzesänderungen sollen u.a. mehr Transparenz bei Aktiengesellschaften und Privatstiftungen bringen, der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Geldwäschemeldestelle mehr Befugnisse einräumen und die Banken verpflichten, den Behörden sämtliche Transaktionen von Vermögenswerten zu melden, die möglicherweise aus kriminellen Aktivitäten stammen.
So sollen Finanzinstitute verpflichtet werden, künftig nicht nur Verdachtsfälle von Geldwäsche und Finanzierung terroristischer Aktivitäten den Behörden zu melden, sondern auch jeden Verdacht, dass Vermögenswerte den Gewinn aus kriminellen Aktivitäten darstellen könnten. Das gilt jedoch nicht für Steuerhinterziehung.
Ein brisanter Punkt betrifft die bisher fehlende Transparenz bei Privatstiftungen: Die aktuellen Begünstigten sollen prinzipiell in allen Fällen gemeldet und registriert werden müssen. Auch die Eigentumsverhältnisse bei Aktiengesellschaften sollen durchsichtiger werden und Inhaber-Aktien künftig nur noch bei börsenotierten Gesellschaften zulässig sein. Außerdem soll das elektronische Aktienbuch eingeführt werden.
Auch der Straftatbestand der Eigengeldwäsche soll eingeführt werden. Derzeit kann man in Österreich für Geldwäsche nur belangt werden, wenn man für andere Personen Gewinne aus Straftaten wäscht. Außerdem gelten nunmehr alle Vermögensdelikte, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, als Vortaten.
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