Deutsche Börse und NYSE verlängern Frist für Fusion
Der 31. März 2012 ist - wie mehrfach berichtet - nach den Fusionsvereinbarungen vom Februar 2011 der letztmögliche Zeitpunkt, an dem sämtliche Genehmigungen der mehr als 40 in den Prüfungsprozess involvierten Wettbewerbs-, Aufsichts- und Regulierungsbehörden vorliegen müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, verliert das Fusionsangebot seine Gültigkeit. Über die Fristverlängerung hatte zuerst das "Wall Street Journal" berichtet.
Ursprünglich sollte die Fusion zur weltgrößten Börse bis Ende 2011 unter Dach und Fach sein. Vor allem Wettbewerbsbedenken der EU-Kommission erzwangen jedoch mehrfach Nachbesserungen der beiden Konzerne.
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