Jagd auf Haustiere
Kaltblütig hingerichtet: 14 Jahre alter "Alfi" erschossen
Tierschutz Austria setzt nun 1.000 Euro Kopfgeld aus, zahlbar bei rechtsgültiger Verurteilung.
Wehrlos in seiner letzten Stunde
Herbert Bichler drehte mit seinem Nova-Scotia-Mischling eine ganz normale Runde. Der Rüde entfernte sich kaum von seiner Seite – und blieb trotzdem verschwunden.
Erst nach tagelanger, verzweifelter Suche fand man ihn: erschossen, die Schusswunde im Rumpf. Ein Knall war nirgends zu hören, ob ein Schalldämpfer benutzt wurde, prüfen jetzt die Ermittler. „Ein 14-jähriger Hund liegt mit einer Kugel im Körper, und niemand steht dafür gerade", zürnt Tierschutz-Austria-Sprecher Martin Aschauer. „1.000 Euro sind wenig gegen ein Leben. Sie sind das Signal: Dieser Fall versandet nicht."
Die Jagdsaison naht – und mit ihr die Gefahr
Alfi starb noch abseits der Hochsaison. Ab 1. Oktober öffnen in Niederösterreich die Schusszeiten für Fasan und Feldhase, Letzterer sogar bis Ende Jänner in Weingärten erlaubt. Fuchs, Steinmarder und Wildschwein dürfen das ganze Jahr über gejagt werden, Rehwild in Weingärten sogar mit verlängerten Fristen. Übersetzt heißt das: mehr Gewehre, mehr Risiko. „Das Gesetz macht aus Familienhunden Zielscheiben. Nicht erst im Herbst. Das ganze Jahr", stellt Aschauer klar.
Eine traurige Liste wird länger
Alfi ist kein Einzelschicksal. Border Collie „Cooper" wurde in Oberösterreich trotz Neon-Geschirr bei Tageslicht erschossen. „Bailey", ein Australian-Shepherd-Husky-Mix, trug eine Warnweste und starb trotzdem, nur 17 Meter vom Hochstand entfernt. Katze „Peach" wurde in einer Lebendfalle gefangen und per Kopfschuss hingerichtet – der Täter kam mit einem Freispruch davon. Die gemeinsame Begründung fast immer: angeblicher Fuchsabschuss. Solange die Landesjagdgesetze das erlauben, bleibt jeder Spaziergang ein Glücksspiel – selbst an der Leine.
Verfassungswidrig, sagt die Rechtswissenschaft
Univ.-Prof. Dr. Erika Wagner kommt in ihrem Gutachten zu einem vernichtenden Urteil: Der Abschuss von Haustieren ist verfassungswidrig, unverhältnismäßig und ethisch nicht zu rechtfertigen. Die Regelungen stammen aus einer Zeit, in der Tieren kaum rechtlicher Wert zugesprochen wurde, verletzen den Eigentumsschutz und bevorzugen Jagdhunde ohne sachlichen Grund gegenüber Familienhunden.
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Tierschutz Austria fordert ein Ende
Noch vor dem Höhepunkt der Herbstjagd verlangt die Organisation Konsequenzen: ein bundesweites Verbot der Haustiertötung in allen Landesjagdgesetzen, verpflichtende psychologische Eignungstests für Jäger, Alkoholverbot samt wirksamer Kontrollen, sofortigen Entzug von Jagd- und Waffenschein bei Verstößen sowie eine einheitliche Meldepflicht für Abschüsse inklusive Schadenersatz für die Halter.
Bereits über 25.000 Menschen haben eine Petition unterzeichnet – Tierschutz Austria ruft zu weiteren Unterschriften auf, um den Druck zu erhöhen. Haustierabschuss stoppen. JETZT!
https://www.tierschutz-austria.at/unterstuetze-uns/petitionen/petition-haustierabschuss-stoppen/
Sachdienliche Hinweise in der Causa Tötung des Familienhunds „Alfi" bitte an: martin.aschauer@tierschutz-austria.at. Die Hinweise werden gesammelt und an die Polizei übergeben.
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