Greenpeace warnt

Greenwashing-Wirbel um Produkte in Österreich

© Greenpeace
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisiert die hierzulande geplante dreijährige Übergangsfrist bei der Greenwashing-Novelle. Greenpeace startet eine EU-Beschwerde gegen Österreich.
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Ab 27. September gelten die neuen EU-Regeln gegen Greenwashing in Österreich, allerdings gibt es Kritik an der nationalen Umsetzung.

Laut der Umweltschutzorganisation Greenpeace können hierzulande bereits produzierte Waren noch drei Jahre lang im Regal als umweltfreundlich vermarktet werden, auch wenn sie es gar nicht sind. Gemeinsam mit dem Ökobüro legt Greenpeace daher Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Österreich ein..

Greenpeace-Rechtsgutachten ortet Europarechtswidrigkeit

Ziel der sogenannten "Empowering Consumers" (EmpCo)-Richtlinie ist es, gegen Greenwashing und Konsumenten-Täuschung vorzugehen.

  • Öko-Bewerbungen müssen demnach belegbar sein, Nachhaltigkeitssiegel gelten nur, wenn sie zertifiziert sind, der Begriff der Klimaneutralität wird enger gefasst.
  • Des Weiteren soll die Bewerbung von ohnehin geltenden Mindeststandards untersagt sein.
  • Falsche Angaben zur Haltbarkeit und zur Reparierbarkeit werden verboten.

"Die EmpCo-Richtlinie ist ein Meilenstein im Kampf gegen Greenwashing", so Greenpeace-Wirtschaftsexpertin Ursula Bittner. "Doch die österreichische Bundesregierung untergräbt die Bemühungen der EU."

Die Umweltschutzorganisation verweist auch auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Linzer EU-Rechtsexperten Franz Leidenmühler, das der Regelung Europarechtswidrigkeit attestiert. Die dreijährige Übergangsfrist für bereits produzierte Waren im Handel, die in Österreich gelten soll, sei in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen.

Greenpeace fordert Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) auf, "das Gesetz europarechtskonform" nachzuschärfen und die "dreijährige Übergangsfrist zu streichen", so Bittner.

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