Wichtig
Auf dieses Datum müssen Sie auf dem Führerschein achten
Wer einen Führerschein besitzt, muss darauf achten, dass das Dokument nicht ewig gilt. Ein moderner Scheckkartenführerschein hat ein Ablaufdatum. Führerscheine gelten seit dem 19. Jänner 2013 grundsätzlich für 15 Jahre. Danach wird ein neues Dokument benötigt. Von der Frist ist die Lenkberechtigung ausgenommen. Die erlischt nicht.
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Für Autofahrer bedeutet dies, dass sie ihre Lenkberechtigung bei den Klassen AM, A1, A2, A, B und BE nach dem Ablauf der 15-Jahres-Frist nicht automatisch verlieren. Bei dem Gesetz handelt es sich vor allem um eine administrative Frist, wodurch das Dokument erneuert wird. Wenn man den Antrag rechtzeitig abgibt, dann wird im Regelfall weder eine Fahrprüfung noch eine ärztliche Untersuchung benötigt.
Andere Regeln bei befristeten Lenkberechtigungen
Somit bezieht sich die 15 Jahre nur auf das Führerscheindokument. Das Ablaufdatum steht auf dem Scheckkartenführerschein. Für einen neuen Schein kann man sich an seine Führerscheinbehörde wenden. Grundsätzlich ist jede Führerscheinbehörde in Österreich dafür zuständig.
Die Lage sieht bei befristeten Lenkberechtigungen anders aus. Darunter fallen etwa bestimmte Führerscheinklassen für Lastwagen und Busse oder Befristungen aus gesundheitlichen Gründen. In diesen Fällen wird die Lenkberechtigung verlängert. Wer eine solche Frist versäumt, der muss einen Antrag auf Wiedererteilung stellen.
Die Regel wurde im Zusammenhang mit der EU eingeführt. Sie wollen damit die Gesetze für Führerscheine vereinheitlichen. Die Richtlinie sieht eine grundsätzlich 15-jährige Gültigkeit für Pkw- und Motorradführerscheine vor. Wenn der Führerschein zusätzlich als Identitätsnachweis dient, kann die Frist auch zehn Jahre betragen.
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