In Thizy-les-Bourgs nahe Lyon dürfen Bewohner ihre Kleidung künftig nicht mehr so aufhängen, dass sie von der Straße aus sichtbar ist. Der Erlass gilt im gesamten Gemeindegebiet und betrifft damit auch Fenster und Balkone.
Bürgermeister Rémi Berthoux (Rassemblement National) begründet die Maßnahme mit dem Ziel, das Ortsbild aufzuwerten und das Zentrum wieder attraktiver zu machen. Laut dem französischen Sender France 3 hatten sich zuvor auch örtliche Geschäftsleute über die sichtbare Wäsche beschwert.
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Besonders Wohnungen ohne Balkon betroffen
Die neue Regelung trifft vor allem Bewohner von Wohnungen, die weder über einen Balkon noch über einen Garten verfügen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Wie hoch diese ausfällt, hat die Gemeinde bisher nicht bekannt gegeben.
Nach Angaben von France 3 wurden Familien vor Inkrafttreten der Regelung zunächst für das Thema sensibilisiert. Berthoux betont außerdem, dass mit dem Erlass kein bestimmtes Viertel oder eine bestimmte Bevölkerungsgruppe stigmatisiert werden solle.
"Wir sind hier nicht in Neapel"
In der Gemeinde sorgt das Wäsche-Verbot dennoch für eine emotionale Debatte. Besonders der Vergleich "Wir sind hier nicht in Neapel" stößt auf Kritik.
"Thizy ist ein Dorf mit italienischen Wurzeln, es ist schade, das zu vergessen", wird ein Einwohner von France 3 zitiert.
Der Bürgermeister weist den Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit zurück. Seine Aussage sei humorvoll gemeint gewesen. Gegenüber dem Sender erklärte er: "Es war keine Fremdenfeindlichkeit im Spiel. Wir wollten humorvoll sein."
Was gilt in Österreich?
Auch in Österreich gibt es keinen generellen gesetzlichen Bann gegen das Trocknen von Wäsche auf dem eigenen Balkon. Entscheidend können allerdings der Mietvertrag, die Hausordnung sowie mögliche Beeinträchtigungen anderer Bewohner sein. Gerade bei Wohnungen gelten je nach Mietverhältnis unterschiedliche rechtliche Regelungen.
Wer einen Wäscheständer auf dem eigenen Balkon aufstellt, sollte außerdem darauf achten, dass dadurch keine schutzwürdigen Interessen anderer Bewohner beeinträchtigt werden. Bei Wohnungseigentum können Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild oder Beeinträchtigungen anderer Eigentümer ebenfalls relevant sein.
Anders als im französischen Thizy-les-Bourgs gibt es in Österreich also kein allgemeines Verbot, Wäsche auf Balkon oder Terrasse zu trocknen. Ob eine bestimmte Regelung zulässig ist, hängt vielmehr vom jeweiligen Miet- oder Eigentumsverhältnis und den konkreten Umständen ab.
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