Die Initiative der Vereinigung "Pro Schweiz" zielte darauf ab, die Schweizer Neutralität dauerhaft und besonders strikt in der Verfassung festzuschreiben. Künftig hätte die Schweiz demnach grundsätzlich keine Sanktionen gegen Kriegsparteien übernehmen dürfen, sofern diese nicht von den Vereinten Nationen beschlossen worden wären.
Auch eine Zusammenarbeit mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen sollte weitgehend ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme wäre nur für den Fall eines direkten Angriffs auf die Schweiz vorgesehen gewesen.
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Hintergrund der Initiative war vor allem der Umgang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Schweiz hatte die EU-Sanktionen gegen Russland weitgehend übernommen, obwohl sie militärisch neutral ist.
Regierung warnte vor zu starrer Regelung
Bundesrat und Parlament hatten sich gegen die Initiative ausgesprochen. Außenminister Ignazio Cassis argumentierte, die Schweiz sei und bleibe neutral. Eine zusätzliche, starre Definition sei daher nicht notwendig.
Die Gegner der Vorlage warnten zudem davor, dass die Schweiz durch strengere Regeln außenpolitisch und sicherheitspolitisch weniger Handlungsspielraum hätte. Die Befürworter hielten dagegen, dass gerade eine dauerhaft strikt ausgelegte Neutralität die Sicherheit und Glaubwürdigkeit des Landes garantiere.
Bei der Abstimmung zeichnete sich nun eine deutliche Ablehnung ab. Nach der ersten Hochrechnung kamen die Gegner auf 71 Prozent, die Befürworter auf rund 29 Prozent.
Was das Ergebnis für Österreich bedeutet
Die Abstimmung ist auch für Österreich interessant. Beide Länder sind militärisch neutral, ihre rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen unterscheiden sich jedoch deutlich.
Österreich ist seit 1995 Mitglied der EU und beteiligt sich damit an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Die Schweiz gehört hingegen nicht zur EU und kann ihre Außenpolitik grundsätzlich eigenständiger gestalten.
Die Schweizer Debatte zeigt damit auch zwei unterschiedliche Zugänge zur Neutralität: Während die Initiative eine besonders strikte Verankerung in der Verfassung wollte, bleibt es nach dem Nein bei der bisherigen Regelung.
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